Es gibt Handlungen, die die Seele töten (römisches Sprichwort). Handlungen, die die Rechte wilder Tiere, die für den Menschen nicht lebensnotwendig sind, grob verletzen, sollten verboten werden. Dies gilt vor allem für grausame Unterhaltungen wie Sportjagd, Speerfischen, Sportfischen, Wachtel- und Gänsekämpfe, Krokodilhetze, Dachs- und Bärenhetze mit Hunden, Käfer- und Skorpionkämpfe, Boasfütterung mit Kaninchen, Stierkämpfe mit Kondoren usw. Dies ist die erste Anforderung der Umweltethik in Bezug auf diese Unterhaltungen mit Wildtieren.

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