Notzeit 2026: Landesforst Brandenburg verweigert Wildfütterung trotz Verordnung
Notzeit Wildfütterung 2026: Kritik an Brandenburger Landesforst. Jäger müssen füttern, Behörden kontrollieren nicht. Alle Fakten zur Wildfütterung-Pflicht. ❄️ Eiskruste zwingt Jäger zum Handeln Anfang Februar 2026 verwandelte sich die Schneedecke in Mecklenburg-Vorpommern durch Frost und eisigen Regen in einen dicken Eispanzer. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde am 6. Februar die Notzeit ausgerufen. Revierpächter Sven Schulze berichtet von extremen Bedingungen: Während Rotwild sich Plätze freischlagen konnte, kam Rehwild auf zugefrorenen Äckern nicht mehr an die Äsung. Stellenweise fanden sich Schweißtropfen in Fährten durch Schalenverletzungen. Schulze legte am Folgetag drei mit Heu beschickte Futterstellen an, die vom Rehwild sofort angenommen wurden. 📋 Fütterungspflicht: Das gilt während der Notzeit Die Anordnung durch untere Jagdbehörden verpflichtet Jagdausübungsberechtigte zur art- und tierschutzgerechten Wildfütterung. Priorität hat der Zugang zu natürlicher Äsung durch Freischleppen zugeschneiter Flächen. Ist dies nicht möglich, gilt Fütterung als Pflichtaufgabe. Für wiederkäuendes Schalenwild ist nur Rau- und Saftfutter erlaubt – kein Kraftfutter. Schwarzwildfütterung ist unter Beachtung der Seuchenprävention (Afrikanische Schweinepest) zulässig. Der Abschuss von Wild ist im Umkreis von 200 Metern um Fütterungsstellen untersagt. ⚖️ Kontrolle fehlt: Behörden tappen im Dunkeln Die Notzeit-Verordnung gilt für alle Jagdbezirke eines Landkreises – unabhängig von der Eigentumsform. Damit sind auch Flächen der Landes- und Bundesforsten verpflichtet. Wer die Fütterungspflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Landesrecht. In schweren Fällen kann grober Verstoß gegen Weidgerechtigkeit die Einziehung des Jagdscheins nach sich ziehen. Doch Konsequenzen musste keiner befürchten: Die unteren Jagdbehörden haben keine personellen Ressourcen für Kontrollen. Eine Umfrage ergab zudem, dass viele Gemeinschafts- und Eigenjagden kein entsprechendes Futterreservoir vorhielten – milde Winter der letzten Jahre ließen Futternot in den Hintergrund treten. 🏢 Landesforsten: Vorbildfunktion fraglich Die Landesforstbetriebe Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bundesforstbetriebe beachteten die Notzeitregelungen. Sie setzten vorrangig darauf, natürliche Äsungsangebote zu erschließen. Anders der Brandenburger Landesforstbetrieb: Dieser lehnte Notzeit-Festlegungen grundsätzlich ab. 📊 Notzeit 2026: Zahlen und Fakten im Überblick Insgesamt riefen mindestens 15 Landkreise in fünf Bundesländern die Notzeit aus – darunter Oder-Spree als erster brandenburgischer Landkreis am 5. Februar 2026. Weitere Betroffene: Barnim, Ludwigslust-Parchim, Jerichower Land und Börde. In Schleswig-Holstein wurde im Kreis Schleswig-Flensburg das Fütterungsverbot ebenfalls temporär ausgesetzt. Die Notzeitperioden variierten zwischen 9. Januar und 6. Februar 2026, abhängig von der regionalen Wetterlage. Ende Februar wurden alle Verordnungen infolge milder Temperaturen wieder aufgehoben. Behörden warnten Privatpersonen davor, selbst Wildtiere zu füttern – dies bleibt Jägern vorbehalten. 🎯 Konsequenzen und Ausblick für Jäger 2026 Experten kritisieren die fehlende Kontrolle der Fütterungspflicht als systemisches Problem des deutschen Jagdrechts. Der Landesjagdverband Brandenburg empfiehlt Jägern, trotz Aufhebung der Notzeit weiterhin Wildäcker und -wiesen offenzuhalten. Für die kommende Wintersaison 2026/2027 raten Fachleute zur Vorhaltung von Futterreserven – mindestens 50 Kilogramm Heu pro Hektar Revierfläche. Die Jagdabgabe in Brandenburg kann für solche Hege-Maßnahmen beantragt werden. Langfristig diskutieren Verbände über verbindliche Mindestfutterreserven für alle Revierinhaber. Die aktuelle Kontroverse zeigt: Ohne verbindliche Kontrollen bleibt die Notzeit-Verordnung ein zahnloser Tiger – zum Nachteil des Wildes und der Waldkultur.
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