Wolf jagdbar: Bundestag macht Abschuss einfacher – Neue Regeln 2026
Deutschland jagt Wölfe: Bundestag beschließt historische Jagdgesetz-Novelle. Weidetierhalter und Jäger erhalten mehr Handlungsspielraum beim Wolfsmanagement.
Der Wolf steht ab 2026 offiziell auf der Abschussliste. In einer historischen Entscheidung hat der Deutsche Bundestag am 5. März 2026 die Novelle des Bundesjagdgesetzes verabschiedet. Für Jäger, Landwirte und Weidetierhalter bedeutet dies eine längst überfällige Erleichterung im Umgang mit dem Beutegreifer. Nicht nur Problemwölfe können künftig schneller entnommen werden – unter bestimmten Voraussetzungen ist nun ein aktives Bestandsmanagement möglich. Der Bundesrat muss Ende März noch zustimmen, was jedoch als Formsache gilt.
🐺 Problemwölfe ganzjährig bejagbar
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer verspricht mit der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz “klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit”. Als Problemwölfe gelten Beutegreifer, die nachweislich Nutztiere gerissen haben, Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben oder in Wohngebieten auffällig geworden sind. Diese Tiere dürfen ab sofort ganzjährig entnommen werden – unabhängig von Schonzeiten. Besonders in alpinen Regionen und an Deichen gelten Sonderregelungen, wo der Herdenschutz oft an seine Grenzen stößt.
📊 Aktives Bestandsmanagement in ausgewiesenen Regionen
Ein aktives Bestandsmanagement ist in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand des Wolfes möglich. Dazu zählt ganz Bayern sowie die meisten anderen Bundesländer – mit Ausnahme der Alpenregion. Die zuständigen Behörden müssen revierübergreifende Managementpläne erstellen und können bestimmte Entnahmequoten festlegen. Die Jagd ist im Rahmen des Bestandsmanagements nur zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober erlaubt. Der Deutsche Bauernverband hatte eine pauschale Quote von 40 % gefordert, dem folgte der Bundestag jedoch nicht. Managementpläne sind nach dem neuen Recht sofort vollziehbar, Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung.
🏔️ Länder können Weideregionen selbst ausweisen
In Regionen ohne günstigen Erhaltungszustand, wie in der Alpenregion, können die betroffenen Bundesländer nicht schützbare Weidegebiete ausweisen. In diesen Zonen ist die Jagd auf Problemwölfe ebenfalls erleichtert möglich. Bei ungünstigem Erhaltungszustand ist die Entnahme nur zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit zulässig. Ein Sachverständiger muss zuvor bestätigen, dass der Schaden durch einen Wolf trotz zumutbarer Herdschutzmaßnahmen verursacht wurde.
📈 Wolfspopulation und Risszahlen im Überblick
Die aktuellen Monitoring-Zahlen zeigen eine stabile bis wachsende Wolfspopulation in Deutschland. Im Monitoringjahr 2024/2025 wurden bundesweit 276 Wolfsterritorien bestätigt, in denen mindestens 1.636 Wölfe leben. Davon entfallen 219 auf Rudel, 43 auf Paare und 14 auf sesshafte Einzeltiere. Die meisten Wolfsterritorien gibt es in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen. Parallel zur Population steigt die Zahl der Wolfrisse: Im Jahr 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen. In einigen Regionen wie Cuxland verdoppelte sich die Zahl der gerissenen Tiere von 61 im Jahr 2024 auf 150 im Jahr 2025.
🔍 Fünf-Jahres-Review und Kritik von Naturschützern
Positiv bewertet wird die Verpflichtung der Bundesregierung, nach fünf Jahren dem Deutschen Bundestag über die Bewährung der neuen Regelungen zu berichten. Dies ermöglicht eine datenbasierte Anpassung des Gesetzes bei Bedarf.
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