Jagd im Stein (Kanton Schaffhausen), Schweiz: Eigenschaften, Demografie, Besonderheiten, Wildarten, Jagdsaisons, Jagdvereine, Vorschriften und Traditionen
Landschaftliche Gegebenheiten für die Jagd Der Bezirk Stein im Kanton Schaffhausen verfügt über eine vielfältige Landschaft, die sich hervorragend für die Jagd eignet. Die Gegend ist geprägt von sanften Hügelzügen, dichten Waldgebieten und ausgedehnten landwirtschaftlichen Nutzflächen. Diese abwechslungsreichen Lebensräume bieten einer Vielzahl von Wildtieren wie Hirschen, Rehen, Füchsen und Wildschweinen eine Heimat. Die Nähe zum Rhein und weiteren Gewässern schafft zudem Möglichkeiten für die Jagd auf Wassergeflügel. Die vielgestaltige Topografie stellt besondere Anforderungen an die Jäger, ermöglicht aber gleichzeitig ein facettenreiches Jagderlebnis. Die gute Erreichbarkeit durch die Nähe zu städtischen Gebieten und die gleichzeitig ruhige, ländliche Atmosphäre machen den Bezirk Stein zu einem attraktiven Jagdgebiet. Die Jägerschaft im Bezirk Stein Im Bezirk Stein gibt es eine aktive Jagdgemeinschaft, die etwa 200 Jägerinnen und Jäger umfasst. Diese sind in der Regel gut organisiert und bringen sich oft in lokale Naturschutzinitiativen ein. Die meisten sind Mitglieder in lokalen Jagdvereinen, welche regelmässige Zusammenkünfte und Weiterbildungen anbieten, um ethische Grundsätze und nachhaltige Jagdmethoden zu fördern. Die Jägerschaft setzt sich hauptsächlich aus Einheimischen zusammen, zieht aber auch Jäger aus anderen Regionen an, die die besondere Landschaft und den Wildreichtum schätzen. Charakteristik der Jagdausübung in Stein Die Jagd im Bezirk Stein erfordert eine gute körperliche Kondition sowie detaillierte Kenntnisse der lokalen Verhältnisse. Die dichten Wälder und das hügelige Terrain stellen hohe Ansprüche an die Jäger, die oft längere Fussmärsche unternehmen müssen, um Wild aufzuspüren und zu erlegen. Die Jagdausübung unterliegt strengen kantonalen Vorschriften, die darauf abzielen, die Wildtierpopulationen gesund und in einem natürlichen Gleichgewicht zu erhalten. Jäger müssen sich an klare Regeln halten, was die Einhaltung der festgelegten Jagd- und Schonzeiten sowie den verantwortungsvollen Umgang mit Jagdwaffen einschliesst. Die Jagdpraxis im Bezirk Stein ist für ihre Nachhaltigkeit und den respektvollen Umgang mit der Kreatur bekannt. Bejagte Wildarten und Methoden Schalenwildbejagung: Hauptsächlich werden Hirsche und Rehe bejagt, die in den Wäldern und auf den offenen Flächen weit verbreitet sind. Diese Jagdform verlangt Geduld, Ansprechkenntnisse und eine gute Orientierung im Gelände. Schwarzwildbejagung: Wildschweine sind ebenfalls häufig anzutreffen und ihre Bejagung gilt als anspruchsvoll. Angepasste Jagdstrategien und geeignete Ausrüstung sind für die Jagd auf diese intelligenten und wehrhaften Tiere unerlässlich. Niederwildbejagung: Füchse, Hasen und anderes Kleinwild werden oft mittels Fallenfang oder mit Schonzeitkalibern und Flinten bejagt. Präzision und eine gute Beobachtungsgabe sind hierfür entscheidend. Federwildbejagung: Enten, Fasane und weiteres Flugwild können in den Feuchtgebieten entlang des Rheins sowie auf Agrarflächen bejagt werden. Dies erfordert spezifische Kenntnisse, oft auch den Einsatz von Jagdhunden. Jagdzeiten und Schutzbestimmungen Hauptjagdsaison: Die reguläre Jagdzeit für das meiste Schalenwild (Hirsche, Rehe) beginnt im September und endet im Dezember. Die Jagd auf Wildschweine ist unter Einhaltung von Schutzbestimmungen (z.B. für führende Bachen) oft ganzjährig möglich. Schonzeiten: Ausserhalb der offiziellen Jagdzeiten, insbesondere von Januar bis August, gelten für viele Wildarten Schonzeiten, um den Schutz der Tiere während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphasen zu gewährleisten. Spezielle Regelungen: Für bestimmte Arten, wie den Fuchs, können besondere Regelungen zur Bestandsregulierung und zum Schutz bestehen. Jagdorganisationen und Partnerschaften im Bezirk Stein Jagdverein Bezirk Stein: Als primärer Zusammenschluss der Jäger im Bezirk bietet der Verein Weiterbildungen, Workshops und regelmässige Treffen an. Er setzt sich aktiv für eine nachhaltige Jagd und den Wildtierschutz ein. Lokale Jagdgesellschaften: Einzelne lokale Vereine können sich auf bestimmte Reviere oder Jagdarten spezialisieren und bieten ihren Mitgliedern Unterstützung. Sie kooperieren eng mit den kantonalen Behörden bei der Jagdregulierung und -überwachung. Kooperation mit Naturschutz: Es besteht oft eine Zusammenarbeit zwischen der Jägerschaft und Naturschutzorganisationen, um gemeinsam nachhaltige Praktiken zu fördern und die lokale Biodiversität zu erhalten. Vorschriften der Jagd im Bezirk Stein Jagdberechtigung: Zur Jagdausübung ist ein gültiger Jagdpass erforderlich, der von den kantonalen Behörden nach bestandener Prüfung ausgestellt wird. Der Jagdpass ist an Bedingungen wie Weiterbildung und die Einhaltung der Vorschriften gebunden. Waffennutzung: Der Gebrauch von Jagdwaffen ist klar geregelt. Jäger müssen sicherstellen, dass ihre Ausrüstung den gesetzlichen Anforderungen genügt und tierschutzkonform sowie sicher eingesetzt wird. Jagdverbote und Einschränkungen: Die Jagd in Schutzgebieten sowie in unmittelbarer Nähe von Siedlungsgebieten ist untersagt. Definierte Sicherheitsabstände zu Strassen und Wegen sind einzuhalten. Erfolgsmeldung: Erlegtes Wild muss den zuständigen Behörden gemeldet werden. Diese Daten sind essenziell für das Monitoring der Wildbestände und die Planung zukünftiger Abschüsse.
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